Gründercoaching Deutschland
Gründercoaching Deutschland auf einen Blick
Was wird gefördert?
Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
Was wird nicht gefördert?
überwiegende Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, Softwareerstellung, gutachterliche Stellungnahmen; Beratung vor der Gründung; Sanierungsberatung; Branchenausschlüsse: Primärerzeuger Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, gewerblicher Straßengütertransport
Wie viel wird gefördert?
Gründung aus der Arbeitslosigkeit: 90% des Beratungshonorares, maximaler Förderbetrag 3.600 Euro
Gründung in den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg: 75% des Beratungshonorares, max. Förderbetrag 4.500 Euro
Gründung in den alten Bundesländern und Berlin: 50% des Beratungshonorares, ma. Förderbetrag 3.000 Euro
Bei Kleinunternehmen kann auf Antrag die Mehrwertsteuer mit gefördert werden. Ein entsprechender Nachweis ist notwendig.
Zahlungsmodalitäten
Eigenanteil, ggf. Mehwertsteuer vom Gründer, Zuschuss wird direkt von der KfW gezahlt, Fahrkosten und Spesen werden von mir nicht berechnet, Ratenzahlung möglich
Fristen
Coaching aus der Arbeitslosigkeit innerhalb von 12 Monaten nach Gründung
andere Beratungen innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
